GIBT ES EINEN GRENZWERT FÜR POTENZIELL STRAHLENBEDINGTE KRANKHEITEN?
Es ist erwiesen, dass Ärzte bei durchleuchtungsgestützten Eingriffen, abhängig von Faktoren wie der Fettleibigkeit des Patienten, der Komplexität des Verfahrens und der Durchleuchtungsdauer, einer relativ hohen Strahlenbelastung ausgesetzt sind.¹
Die derzeitigen Normen und Praktiken basieren auf der Prämisse, dass jede Strahlendosis zu ungünstigen gesundheitlichen Auswirkungen führen kann.²'³ Die Risiken für strahleninduzierte Krankheiten sind mit Unsicherheiten hinsichtlich der biologischen Auswirkungen und der individuellen Empfindlichkeit verbunden.⁴'⁵ Die Exposition gegenüber schädlicher Strahlung kann Krankheiten wie Angst/Depression⁶, Krebs⁷ und kognitive Beeinträchtigungen verursachen.⁸'⁹
Erschreckenderweise fühlen sich über 50 % des OP-Personals nicht ausreichend vor der Streustrahlung geschützt.¹⁰ Das Risiko, an strahlenbedingten Krankheiten zu erkranken, wird in Fachkreisen jedoch immer noch diskutiert.¹¹
BERUFSBEDINGTE GESUNDHEITSRISIKEN, DIE MIT DER STRAHLENBELASTUNG ZUSAMMENHÄNGEN KÖNNEN:
+ Angst/Depression⁶
+ Tumore/Krebs⁷
+ kognitive Beeinträchtigungen⁸'⁹
ÜBER ERGONOMISCHE PROBLEME BERICHTET:
+ Rücken-/Nackenschmerzen durch das Tragen schwerer und unbequemer Strahlenschutzgeräte.¹²
In einer Studie über Hirntumore bei Ärzten, die ionisierender Strahlung ausgesetzt waren, wurde festgestellt, dass 85 % der Tumore auf der linken Seite auftraten.
In 35 von 45 Fällen liegen Daten über die betroffene Hirnseite vor. Das Malignom war in 30 Fällen (85 %) linksseitig, in einem Fall in der Mittellinie und in vier Fällen rechtsseitig. Diese Häufung von linksseitigen gegenüber rechtsseitigen Tumoren könnte auf die routinemäßige Arbeitsposition des Operateurs zurückzuführen sein, bei der die linke Seite des Kopfes der vom Patienten ausgehenden Streustrahlung am nächsten ist.⁷